Die Europäische Union (EU) hat mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung eine neue Datenschutz-Richtlinie auf den Weg gebracht, die am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Sie gilt für Unternehmen aller Größenordnungen genauso wie für Behörden.
Die EU-DSGVO bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine lebende, anhand dieser Daten identifizierbare Person beziehen. Dazu gehören z. B. Namen, Adressen, Sozialversicherungsnummern, E-Mail Adressen und Bankkontonummern.
Bei einem Verstoß drohen Strafzahlungen von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes oder € 20 Millionen, je nachdem welcher Betrag höher ist. Ganz zu schweigen von der Rufschädigung und dem Vertrauensverlust in Ihre Organisation.
Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass Daten sicher verarbeitet werden. Dies betrifft alle personenbezogenen Daten, die elektronisch oder auf Papierdokumenten erfasst und gespeichert werden.
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